Informieren Sie sich über urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Elite Film AG aus Zürich. Die Firma Elite Film AG wird anwaltlich vertreten durch die APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) aus Dortmund.
Gegenstand der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) ist eine angeblich im Internet begangene – strafbare – Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten Upload des Kinofilm „71 – Into the Fire“ über die Peer-to-Peer Netzwerke BitTorrent / E-Mule.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) wird aufgefordert, die Raubkopie des Films unverzüglich von dem Computer zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und anteilige angefallene Kosten zu erstatten. Ein entsprechender Entwurf einer Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) wird angeboten, ein Vergleichsbetrag in Höhe von 460,00 EUR zur Abgeltung aller Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu bezahlen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande und ich kann Ihnen kurzfristig behilflich sein.
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